Heraldik in Belida
Wappen bestehen in Belida grundsätzlich aus einem einfarbigen Hintergrund, auf dem ein Tier, ein Gegenstand oder eine geometrische Figur in stark kontrastierenden Farben abgebildet ist. Einfache Teilungen (wie z.B. das Wappen der Hohenzollern gibt es nicht, da sie als Knappenwappen aufgefasst würden.
Standesunterschiede
Das Führen eines Wappens ist in Belida auf gewisse Gruppen beschränkt. Diese kann man an bestimmten Eigenarten des Wappens erkennen:
- Adlige führen ein einfaches (ungeteiltes) Wappen. Grafen und Herzöge sind darüber hinaus an der spitzzackigen Rangkrone über dem Schild zu erkennen.
- Städte führen ebendalls ein ungeteiltes Wappen. Sie tragen eine Mauerkrone als Rangkrone.
- Patrizier? (die Oberschicht der Städte) teilen ihr Wappen, wobei eine Hälfte das persönliche Wappen zeigt, die andere das Wappen ihrer Heimatstadt. Sie verwenden keine Rangkrone. Da der Patrizierstand nicht vererbbar ist, gibt es hier keine Familienwappen im engeren Sinne. Jedes Wappen gehört nur zu einer Person und muß zu Lebzeiten einmalig sein. Es kommt aber manchmal vor, daß ein Patrizier das Wappen eines verstorbenen Verwandten übernimmt.
- Zünfte teilen ihr Wappen ebenfalls zwischen dem eigenen und dem ihrer Herkunftsstadt. Die städtische Mauerkrone über dem Wappen zeigt an, daß es sich dabei um das Wappen einer Gruppe von Leuten handelt.
Knappenzeit
In der Zeit zwischen Volljährigkeit? und Mündigkeit führt ein junger Adliger eine vereinfachte Form seines ererbten Wappens. Es verwendet die selben Farben, jedoch in einfacher geometrischer Teilung, ohne das figürliche Emblem. Die Art der Teilung ist nicht festgeschrieben. Anders als die eigentlichen Familienwappen sind Knappenwappen nicht unbedingt eindeutig. Auf der Innenseite des Schildes ist meistens eine kleine Darstellung des eigentlichen Wappens angebracht. Zum einen kann damit der Knappe identifiziert werden, aber vor allem soll dieses Wappen als Ansporn dienen, sich möglichst bald die Ritterschaft zu verdienen.
Einen vergleichbaren Brauch gibt es bei den Patriziern nicht, da der Patrizierstand nicht vererbt wird, sondern nur an bereits mündige Bürger verliehen wird.
Schildung
Wird ein Adliger mündig, so führt er das eigentliche Familienwappen. Der neue (oder zumindest neubemalte) Schild wird ihm in einer besonderen Zeremonie verliehen, der Schildung?. Diese ist etwa unserem Ritterschlag vergleichbar.
Kennzeichnung der Erbfolge
Nur das amtierende Familienoberhaupt führt das Wappen in unabgeänderter Form. Für alle anderen gelten die folgenden Regeln:
- der nächste Verwandte in der Erbfolge (in aller Regel der älteste Sohn oder nächstältester Bruder) führt einen schmalen Schrägbalken von links oben nach rechts unten über das Wappen gelegt
- andere männliche Verwandte, die nicht zum Erbe bestimmt sind, führen zwei schmale Streifen der gleichen Art
- ein unehelicher Sohn führt einen breiten Streifen
Für Töchter würde prinzipiell das selbse System gelten, nur daß die Streifen da von rechts oben nach links unten verlaufen. Allerdings führen die meisten Frauen kein Wappen, so daß so etwas im Normalfall nur bei einer Erbtochter zu sehen ist.
Verleihung von Wappen
Adlige erhalten ihr Wappen mit der Erhebung in den Adelsstand. Das ist in aller Regel ein königliches Privileg. Teilweise wird der Adelsstand auch von Herzögen verliehen. Auch Städte erhalten ihr Wappen mit der Erhebnung zur Stadt, ebenfalls vom König oder einem Herzog. An den entsprechenden Höfen gibt es Herolde, die darauf achten, daß das neue Wappen eindeutig ist.
Die Wappen von Patriziern und Zünften werden von der jeweiligen Stadt verliehen. Da sie ja jeweils mit dem Wappen der Stadt selbst geteilt sind, besteht keine Gefahr der Verwechslung zwischen z.B. den Bäckerzünften zweier Städte.
Situation in Perhenien
Im Prinzip gelten in Perhenien die selben Gebräuche. Allerdings gibt es dort keine übergreifende staatliche Gewalt, die ihre Einhaltung erzwingen kann. De facto kann sich dort jede Person ein Wappen ganz nach ihrem Geschmack geben.
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